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E-Check Dr. Anton Schaefer
Photovoltaik-Brandschutz-Check und Planung Dr. Anton Schaefer

Anton Schaefer

Mag. Dr. LL.M.

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverstaendiger
fuer Elektro-Technik (inkl. Photovoltaik) und Beleuchtungs-Technik
++ Berechnung und Ausstellung von Energie-Ausweisen ++

Anton Schaefer ist Mitglied im Verband der Oesterreichischen Gerichtssachverstaendigen, Landesverband fuer Tirol und Vorarlberg

Das Anlagenbuch

Das Anlagenbuch dient u.a. der technischen Dokumentation (Lebenslauf / Typenschein) einer elektrischen Anlage. Darin sollte von der Errichtung bis zur letzten Aenderung und Ueberpruefung jeder Schritt nachvollzogen werden koennen.



  • Es dient auch dem Anlagenbetreiber als Grundlage fuer die wiederkehrenden Pruefungen, die Feststellung der Wartungsintervalle, der Beurteilung des Zustandes der elektrischen Anlage und als Hilfsmittel, um im Schadensfall den Schadensverursacher genau und eindeutig festzustellen.

  • Es dient auch den Behoerden als Nachweis fuer einen ordnungsgemaessen und verantwortungsbewussten Betrieb einer genehmigten Anlage.

  • Es dient auch zur Feststellung typischer Fehlerstellen und Fehlerquellen.

  • Es macht eine elektrische Anlage vom Wissen, welches oft nur in der Erfahrung einiger weniger Mitarbeiter oder beauftragten Unternehmen oder dem Eigentuemer eines Privathauses / Buerogebaeudes / Mehrfamilienhauses vorhanden ist, weitgehend unabhaengig. Es erlaubt jedem Dritten, insbesondere auch dem Unternehmer, Paechter, Pruefer und auch dem Sachverstaendigen, sich mit den Anforderungen, Eigenheiten und Gefahren einer bestimmten elektrischen Anlage umfassend, historisch nachvollziehbar, Problemstellen erkennend etc. vertraut zu machen.

  • Es dient auch der Haftungsabgrenzung zwischen verschiedene Elektrounternehmern, welche an derselben Anlage im Laufe der Zeit Aenderungen und Ergaenzungen vornehmen.

Laufend zu ergaenzende Punkte sind insbesondere:
  1. Empfehlungen - Dokumentation der Erfuellung der Empfehlungen oder der Gruende fuer ein Nichterfuellen.

  2. Erstpruefung - eine Erstpruefung wurde nicht durchgefuehrt. Daher kann auf Grundlage dieses Punktes nur eine Bestaetigung durch die ausfuehrenden Unternehmen erfolgen, dass diese im Sinne der geltenden technischen Normen und den Regeln der Technik die Anlage errichtet haben.

  3. Wiederholungspruefungen - Hier sind allfaellige, im drejaehrigen oder kuerzeren Rhythmus durchgefuehrte Ueberpruefungen bzw. Bestaetigungen einzurodnen.

  4. Ausserordentliche Ueberpruefungen finden nach ausserordentlichen Ereignissen statt, um die Sicherheit der Anlage zu gewaehrleisten und eventuelle, durch das ausserordentliche Ereignis aufgetretene Gefahren zu erkennen und zu beseitigen.

  5. Ueberpruefungen durch den Brandschutzbeauftragten dienen dem vorbeugenden von Personen im Unternehmen und dem Schutz der Sachwerte des Unternehmens.

  6. Ueberpruefungen einer internen oder externen Sicherheitsfachkraft dienen dem Schutz der Arbeitnehmer des Unternehmens.

  7. Messprotokolle bzw. Unterlagen zu Ueberpruefungen sind alle Aufzeichnungen zu den nach Pkt. 2 bis 6 durchgefuehrten Ueberpruefungen.

  8. Bedienungsanleitungen, Installationsanleitungen, Betriebsanleitungen etc. dienen dem Sicheren Betrieb der Anlage sowie bei der Ersatzteilbeschaffung. Im Produkthaftungsfall kann anhand dieser Anleitungen ein moeglicher Regress gewaehrleistet sein.

  9. Wartungs- und Kontrollplaene dienen dem stoerungsfreien und sicheren Betrieb der Anlage und sollten immer aktualisiert und auf dem neuesten Stand gehalten werden.

  10. Schaltplaene sind Kernelemente einer elektrischen Anlage zur Ueberpruefung, Stoerungssuche und Erweiterung. Nur aktualisierte Schaltplaene koennen diese Zwecke erfuellen.

  11. Elektrische Installationsplaene zeigen die notwendigen Zu- und Ableitungen von einer elektrischen Anlage auf und erleichtern im Erweiterungsfall die Durchfuehrung der notwendigen elektrotechnischen Arbeiten sowie im Stoerungsfall die Fehlersuche.

  12. Erdungsanlagen dienen dem sicheren und Betrieb einer elektrischen Anlage und ermoeglichen im Fehlerfall eine ordnungsgemaesse Abschaltung der elektrischen Anlage, so dass keine Personen- oder Sachschaeden entstehen koennen. Blitzschutzanlagen dienen der Ableitung gefaehrlicher Entladungen athmosphaerischer Aufladungen. Dadurch werden Personen und Sachen geschuetzt.

  13. Errichtungsplaene dienen der Orientierung und Lokalisierung der geprueften Anlageteile sowie der Nachvollziehbarkeit von Aenderungen im Laufe der Lebensdauer der elektrischen Anlage.

  14. Behoerdliche Auflagen und bescheide konkretisieren die Betriebserlaubnis der Anlage und sind in vielen Faellen auch fuer die elektrische Anlage relevant.

Das Anlagenbuch umfasst verschiedenste Bereiche der technischen Anlage:



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Homepage von Anton Schaefer mit Publikationsuebersicht und Lebenslauf sowie Ausbildungs-CV

Anton Schaefer ist als Experte bei brainGuide aufgenommen

Anton Schaefer ist Mitglied im oesterreichischen Kuratorium fuer Elektrotechnik

Anton Schaefer ist Mitglied im Oesterreichischen Normungsinstitut ON



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Aktualisiert am 24.03.2014
Erstellt: 10.01.2005