|
Energieausweis fuer Gebaeude
Der Energieausweis (EAW) wurde in Vorarlberg 2008 auf Grundlage der Europaeischen Richtlinie ueber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaeuden (RL 2002/91/EG, nunmehr neugefasst in RL 2010/31/EU) eingefuehrt.
Grundlage und Ursache fuer diese europaeische Regelung ist, dass auf Gebaeude 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Union entfallen und es dringend erforderlich ist, den Gesamtenergieverbrauch zu senken.
Der Energieausweis dokumentiert die Qualitaet der Gebaeudehuelle und der Haustechnik (z.B. Heizungssysteme und Klimaanlagen, Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, passive Heiz- und Kuehlelemente, Sonnenschutz, Raumluftqualitaet, angemessene natuerliche Beleuchtung und geeignete Konstruktionsart des Gebaeudes).
Der Energieausweis ist seit dem 1. Januar 2008 bei bewilligungspflichtigen Neubauten und Sanierungen vorgeschrieben (einige Ausnahmen bestehen).
Bei Verkauf und Vermietung von Miet- und Pachtobjekten ist ein Energieausweis dem Mieter / Paechter vorzulegen. Dadurch soll der Mieter/Paechter oder Kaeufer ueber die Gesamtenergieeffizienz von Gebaeuden oder Gebaeudeteilen zutreffende Informationen ueber die Gesamtenergieeffizienz des Gebaeudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern.
Die Nichtvorlage des Energieausweises bei den Gebaeuden, bei welchen ein solcher zwingend vorgeschrieben ist, wird ab 1. Dezember 2012 mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.
|
|
|
|
|
|  | |
|
Fuer die auf diesen Seiten geschalteten Nachrichten, Anzeigen, Links, Inhalte, Angaben, Vorschlaege, Angebote, Downloads etc. etc. uebernehme ich keine Haftung.
Der Inhalt der automatisch generierten Anzeigen, Nachrichten, Links etc. unterliegt von meiner Seite keinerlei redaktionellen Ueberpruefung, sondern wird vollautomatisch von Google AdSense® ausgewaehlt, kontrolliert und eingeblendet.
© Text: Dr. Anton Schaefer
|
|
|