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E-Check Dr. Anton Schaefer
Photovoltaik-Brandschutz-Check und Planung Dr. Anton Schaefer

Anton Schaefer

Mag. Dr. LL.M.

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverstaendiger
fuer Elektro-Technik (inkl. Photovoltaik) und Beleuchtungs-Technik
++ Berechnung und Ausstellung von Energie-Ausweisen ++

Anton Schaefer ist Mitglied im Verband der Oesterreichischen Gerichtssachverstaendigen, Landesverband fuer Tirol und Vorarlberg

Pruefbefund


Die erfolgte Pruefung einer Anlage oder eines Betriebsmittels wird in einem Pruefbefund festgehalten. Darin wird der Umfang der Ueberpruefung, die geprueften Betriebsmittel und/oder Anlagenteile, die Messergebnisse, die Veraenderungen im Vergleich zur letzten Pruefung, die notwendigen Massnahmen, der ordnungsgemaesse oder mangelhafte Zustand der Anlage, eine Empfehlung zur Behebung von Maengeln uvam. festgehalten.

Die Pruefbefunde sind wesentliche und wichtige Teile des Anlagenbuches.
Insbesondere durch die fortlaufenden vorliegenden Messergebnisse lassen sich Veraenderungen in Sicherheitseinrichtungen erkennen, die aeusserlich nicht sichtbar sind.

Einen genormten Vordruck fuer diesen Pruefbefund gibt es nicht.
Ein Pruefprotokoll kann eine schriftliche Notiz, ein eigenes Computerprogramm oder z.B. eine Excel-Tabelle sein, die vor Ort ausgefuellt wird. Das Pruefprotokoll ist Teil des Pruefbefundes. Der Pruefbefund eine kurze Zusammenfassung auf einigen Seiten in denen

  • Name und Oertlichkeit der Anlage / Art des Betriebsmittels,

  • Name des Pruefers,

  • die rechtlichen Pruefgrundlagen,

  • die angewandten Pruefmethoden,

  • Bezugnahme auf andere Pruefbefunde, Erdungsmessungen, Behoerdenvorschreibungen, Bauplaene,

  • die Messgeraete (mit Geraetenummer und jeweils dem Messbereich),

  • der Anlagenzustand nach Sichtkontrolle und Messungen,

  • Empfehlungen fuer den Anlagenbetreiber,

  • Termin der naechsten wiederkehrenden Pruefung

  • und anderes mehr

beschrieben und festgelegt wird. Die jeweilige Haftung des Pruefers beschraenkt sich auf den geprueften Anlagenteil bzw. das gepruefte Betriebsmittel. Daher ist es fuer den Pruefer als auch den Anlageninhaber wichtig genau zu definieren, welche Teile geprueft wurden bzw. werden sollen, damit dies einem Dritten jederzeit ersichtlich wird.
Das Pruefprotokoll kann dem Pruefbefund beigeschlossen oder einfach beim Pruefer archiviert werden. Wichtig und rechtlich bedeutsam ist grundsaetzlich der Pruefbefund.

Pauschale Pruefungsangaben koennen die Haftung des Pruefers erhoehen bzw. sind nachteilig fuer Nachpruefungen und Ueberpruefungen durch andere Pruefer oder Behoerden.

Das Kuratorium fuer Elektrotechnik hat eigene Pruefblaetter aufgelegt (Sicherheitsprotokoll genannt), die dort bezogen werden koennen (Der Bezug dieser "Sicherheitsblaetter" ist kostenpflichtig).

Zur Ansicht KFE-Pruefblaetter bitte hier anklicken.



Homepage von Anton Schaefer mit Publikationsuebersicht und Lebenslauf sowie Ausbildungs-CV

Anton Schaefer ist als Experte bei brainGuide aufgenommen

Anton Schaefer ist Mitglied im oesterreichischen Kuratorium fuer Elektrotechnik

Anton Schaefer ist Mitglied im Oesterreichischen Normungsinstitut ON



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Aktualisiert am 24.03.2014
Erstellt: 10.01.2005