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Pruefbefund
Die erfolgte Pruefung einer Anlage oder eines Betriebsmittels wird in einem Pruefbefund festgehalten. Darin wird der Umfang der Ueberpruefung, die geprueften Betriebsmittel und/oder Anlagenteile, die Messergebnisse, die Veraenderungen im Vergleich zur letzten Pruefung, die notwendigen Massnahmen, der ordnungsgemaesse oder mangelhafte Zustand der Anlage, eine Empfehlung zur Behebung von Maengeln uvam. festgehalten.
Die Pruefbefunde sind wesentliche und wichtige Teile des Anlagenbuches.
Insbesondere durch die fortlaufenden vorliegenden Messergebnisse lassen sich Veraenderungen in Sicherheitseinrichtungen erkennen, die aeusserlich nicht sichtbar sind.
Einen genormten Vordruck fuer diesen Pruefbefund gibt es nicht.
Ein Pruefprotokoll kann eine schriftliche Notiz, ein eigenes Computerprogramm oder z.B. eine Excel-Tabelle sein, die vor Ort ausgefuellt wird. Das Pruefprotokoll ist Teil des Pruefbefundes. Der Pruefbefund eine kurze Zusammenfassung auf einigen Seiten in denen
Name und Oertlichkeit der Anlage / Art des Betriebsmittels,
Name des Pruefers,
die rechtlichen Pruefgrundlagen,
die angewandten Pruefmethoden,
Bezugnahme auf andere Pruefbefunde, Erdungsmessungen, Behoerdenvorschreibungen, Bauplaene,
die Messgeraete (mit Geraetenummer und jeweils dem Messbereich),
der Anlagenzustand nach Sichtkontrolle und Messungen,
Empfehlungen fuer den Anlagenbetreiber,
Termin der naechsten wiederkehrenden Pruefung
und anderes mehr
beschrieben und festgelegt wird. Die jeweilige Haftung des Pruefers beschraenkt sich auf den geprueften Anlagenteil bzw. das gepruefte Betriebsmittel. Daher ist es fuer den Pruefer als auch den Anlageninhaber wichtig genau zu definieren, welche Teile geprueft wurden bzw. werden sollen, damit dies einem Dritten jederzeit ersichtlich wird.
Das Pruefprotokoll kann dem Pruefbefund beigeschlossen oder einfach beim Pruefer archiviert werden. Wichtig und rechtlich bedeutsam ist grundsaetzlich der Pruefbefund.
Pauschale Pruefungsangaben koennen die Haftung des Pruefers erhoehen bzw. sind nachteilig fuer Nachpruefungen und Ueberpruefungen durch andere Pruefer oder Behoerden.
Das Kuratorium fuer Elektrotechnik hat eigene Pruefblaetter aufgelegt (Sicherheitsprotokoll genannt), die dort bezogen werden koennen (Der Bezug dieser "Sicherheitsblaetter" ist kostenpflichtig).
Zur Ansicht KFE-Pruefblaetter bitte hier anklicken.
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© Text: Dr. Anton Schaefer
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