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Ueberpruefungskosten
Werden die Kosten fuer diese Ueberpruefung und moeglicherweise eine kleine Aenderung im Verhaeltnis zu den Kosten fuer einen Personen- oder Sachschaden gestellt, so ist keine Relation dabei zu erkennen.
Die regelmaessige und ausreichend genaue Ueberpruefung einer elektrischen Anlage gibt dem Eigentuemer und Betreiber, dem Unternehmer und dem Arbeitnehmer, den Kunden und Gaesten die Sicherheit und Gewissheit, dass im Fehlerfall eine oder mehrere vorgeschaltete Sicherungseinrichtung vorhanden und funktionsfaehig sind.
Der Unternehmer tut den einschlaegigen Gesetzen genuege, der Arbeitnehmer, der Kunde oder Gast hat das Gefuehl, dass man um ihn und sein Wohlergehen besorgt ist und kuemmert.
Die im Weiteren angefuehrten Beispiele fuer eine pauschale Ueberpruefung von elektrischen Anlagen in privaten Anlagen und betrieblichen Anlagen sind Richtwerte und nur als Beispiel angefuehrt.
Die Kosten fuer die Ueberpruefung koennen in jedem Fall auch pauschal vereinbart oder nach tatsaechlichem Aufwand abgerechnet werden. Auf der naechsten Seite finden Sie u.a. die Empfehlung des Kuratoriums fuer Elektrotechnik (hier klicken).
Erstpruefungen und Wiederholungspruefungen koennen naturgemaess wegen des damit verbundenen Aufwandes nicht kostenlos sein. Die pruefende Fachkraft traegt die Haftung fuer die richtige Bewertung der Pruefung und die angefuehrten Berechnungen sowie die Beratung des Kunden.
Die Pruefung durch Besichtigen, Erproben und Messen etc. ist nur ein Teil der ordnungsgemaessen Pruefung. Der weitaus arbeitsintensivste Teil der Pruefung ist die Auslesung, Auswertung, Berechnung, Dokumentierung der Pruefergebnisse und die Erstellung des Pruefbefundes / Gutachtens, sowie moeglicherweise Ergaenzung oder Neuerstellung unvollstaendiger Unterlagen.
Erfahrungsgemaess nimmt dieser verwaltungstechnische Leistungsteil etwa die Haelfte der gesamten Pruefzeit in Anspruch.
Als Anhaltspunkt (Beispiel) kann fuer verschiedene Objekte folgender Zeit- bzw. Kostenrahmen angegeben werden (netto ohne Ust. - nicht verbindlich):
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© Text: Dr. Anton Schaefer
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