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Erstpruefung einer elektrischen Anlage
Die Erstpruefung ist die Feststellung des Zustandes einer elektrischen Anlage bzw eines Betriebsmittels waehrend der Errichtung bzw. kurz nach der Fertigstellung. Diese wird meist vor der Uebergabe an den spaeteren Anlagenbetreiber bzw Benutzer des Geraetes durchgefuehrt.
Die Erstpruefung umfasst vielfaeltige Kontroll-, Mess- und Ueberpruefungsaufgaben und wird in einem Errichtungsprotokoll/Pruefprotokoll zusammengefasst. Dieses Protokoll bildet zusammen mit Bedienungsanleitungen von Maschinen, Bauteilen, Betriebsmitteln, Bauplaenen, Brandschutzplaenen, Fluchtplaenen, und vielen anderen Unterlagen und Sicherheitsvorkehrungen das Anlagenbuch.
Im Anlagenbuch wird der "Lebenslauf" der elektrischen Anlage oder eines komplexen elektrischen Betriebsmittels dokumentiert. Jede Aenderung, Erweiterung und Ueberpruefung wird darin festgehalten. Dadurch ergibt sich im Laufe der Zeit eine komplexe Uebersicht ueber die moeglichen Gefaehrdungen und der Schutz vor Gefahren.
Die Erstpruefung ist somit einer der wichtigsten Schritte fuer eine ordnungsgemaesse Dokumentation und die Grundlage fuer jede wiederkehrende Ueberpruefung.
Besteht noch kein Anlagenbuch, vor allem bei Altanlagen, oder ist es in Verlust geraten, so muss dieses neu erstellt werden.
Die Ergaenzung des Anlagenbuches erfolgt durch Eintragungen bei jeder Aenderung und durch die regelmaessigen wiederkehrenden Pruefungen in festgelegten Pruefintervallen.
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© Text: Dr. Anton Schaefer
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