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Ueberpruefung Kleinwerkzeuge
Die Ueberpruefung von Elektrowerkzeugen, elektrischen Handwerkzeugen, ist fuer den Fachmann eine Routinesache. Vor jedem Gebrauch wird die augenscheinliche Ueberpruefung des Zustandes fast automatisch und mit dem entsprechenden Fachwissen geschehen.
Elektrotechnische Laien koennen hingegen die Gefahren oft nicht erkennen. Es wird unter Umstaenden aus Unkenntnis oder Unvermoegen beschaedigtes Elektrowerkzeug nicht oder verspaetet ausgetauscht.
Insbesondere bei elektrischen Handwerkzeugen koennen die gesundheitlichen Folgen fuer einen Arbeitnehmer und die finanziellen fuer den Arbeitgeber weitreichende Dimensionen erreichen. Diese stehen in keinem Verhaeltnis zu den Kosten fuer eine Ueberpruefung solcher Betriebsmittel.
Der Pruefungsintervalle von fuer Kleingeraete, die von Arbeitnehmern genutzt werden, ist von der Belastung abhaengig (ÖNORM E8701, § 1 Abs 1 ff Elektroschutzverordnung 2003).
geringe Belastung |
maximal 5 Jahre Pruefintervall |
mittlere Belastung |
maximal 3 Jahre Pruefintervall |
ausserordentliche Belastung |
maximal 1 Jahr Pruefintervall |
Die angegebenen Zeitintervalle sind maximale Angaben. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen oder Beschaedigungen sind die Geraete sofort zu reparieren und zu ueberpruefen. Die Ueberpruefungen duerfen ausschliesslich von ausgebildeten elektrotechnischen Fachkraeften ausgefuert werden!
Insbesondere haeufige verwendetes und stark beanspruchtes Elektrowerkzeug muss daher einem kuerzeren Pruefungsintervall unterworfen werden.
Sollte keine gesetzliche Frist vorgesehen sein und auch der Hersteller keine Pruefungsintervalle vorschreiben, empfiehlt es sich, insbesondere in Zweifelsfaellen und bei besonders schwerer Beanspruchung der Geraete, in Anlehnung an die deutsche Regelung der Berufsgenossenschaft BVG A2 (VBG 4) eine sechsmonatige Prueffrist einzufuehren bzw. einzuhalten.
Die erfolgreiche Ueberpruefung soll durch eine Pruefplakette dokumentiert werden. Zudem ist eine schriftliche Unterweisung der Arbeitnehmer jaehrlich zu empfehlen, insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass defekte elektrische Handwerkzeuge nicht in Betrieb genommen werden duerfen.
Die Pruefplakette und die schriftliche Unterweisung dient im Schadensfall in einem Gerichtsverfahren auch dem Arbeitgeber zur Haftungsbeschraenkung und dem Beweis seiner eigenen Sorgfalt.
In bestimmten Faellen muss diese Frist auch noch staerker verkuerzt werden. Fuer Geraete auf Baustellen, in explosionsgefaehrdeten Bereichen und bei medizinisch genutzten Geraeten sind einschlaegige, entsprechend kurze Firsten gesetzlich vorgesehen (Pruefungsintervalle).
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© Text: Dr. Anton Schaefer
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