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Funktion von Feuerwehrschaltern
Der Feuerwehrschalter kann im Gefahrfall
händisch über einen Hauptschalter oder Notausschalter ausgelöst werden. Sind mehrere Haupt- oder Notschalter in Verwendung, welche die gleiche Anlage ausschalten, muss jeder dieser Schalter für sich die gesamte Anlage außer Betrieb setzen, oder
selbsttätig auslösen, sobald die Verbindungsleitung zum Hautschalter z.B. bei einem Brand, unterbrochen wird (Ruhestromprinzip) oder
selbständig bei Unterbrechung der Hauptspannungsversorgung des Gebäudes auslösen.
Feuerwehrschalter können, da bei einer Wiederkehr der Hauptspannungsversorgung in der Regel kein gefährlicher Betriebszustand entsteht, selbsttätig wieder zuschalten, sobald alle zuvor definierten Sicherheitsparameter erfüllt werden (vollautomatischer Feuerwehrschalter).
Für Wartungsarbeiten können Feuerwehrschalter mechanisch (z.B. durch ein Vorhängeschloss) gegen ungewolltes Wiedereinschalten gesichert werden.
Feuerwehrschalter müssen als Lastschalter so ausgelegt sein, dass sie die maximal auftretenden Nennströme schalten können.
Halbautomatische Feuerwehrschalter lösen selbständig aus. Diese müssen zur Wiedereinschaltung der Photovoltaikanlage händisch wieder zugeschaltet werden.
Vollautomatische Feuerwehrschalter lösen selbständig aus. Diese schalten, sobald alle vorgesehenen Sicherheitsparameter vorliegen, die Photovoltaikanlage selbsttätig wieder zu.
Weitere Informationen zum Feuerwehrschalter
Der Feuerwehrschalter
Aufbau eines Feuerwehrschalters
Notwendigkeit von Feuerwehrschaltern
Sicherheitskonzept vor der Installation
Funktionskontrolle von Feuerwehrschaltern
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© Text: Dr. Anton Schaefer
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